Touristensteuer für ausländische Besucher in Neuseeland (IVL)

Vierzig Länder erheben bereits eine Tourismussteuer, und am 1. Oktober 2019 wird auch Neuseeland seine IVL einführen. Besucher aus der Bundesrepublik Deutschland müssen diese Abgabe zahlen, wenn sie ihre eTA beantragen.

Das Ziel der IVL

Durch die Touristensteuer für ausländische Besucher in Neuseeland (IVL) werden internationale Besucher einen finanziellen Beitrag zu den lokalen Infrastrukturen leisten, die sie in Neuseeland genießen können, und sie helfen, die vom Tourismus betroffene natürliche Umwelt zu schützen. Das IVL wird voraussichtlich im ersten Jahr der Implementierung rund 80 Millionen US-Dollar zur Finanzierung von Erhaltungsprojekten und der Tourismusinfrastruktur in Neuseeland beitragen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Tourismusbranche nachhaltig, inklusiv und produktiv bleibt und eine positive Erfahrung für Besucher und lokale Gemeinschaften bietet. Die Abgabe sollte die Tourismusplanung verbessern und den Schutz und die Verbesserung der außergewöhnlichen natürlichen Umwelt Neuseelands fördern.

Der erhebliche Anstieg der internationalen Besucher in Neuseeland hat in letzter Zeit den Druck auf das Naturschutzministerium, welches die öffentlichen Schutzgebiete und Gewässer verwaltet, sowie auf die nationalen Infrastrukturen und Einrichtungen, erhöht. Besucher tragen derzeit nicht zu einer Einnahmequelle bei, durch welche eine Instandhaltung der Infrastruktur und eine Finanzierung von Vermögenswerten stattfindet.

Die Kosten

Reisende, die von der Visumpflichtbefreiung profitieren, zahlen die Touristensteuer für ausländische Besucher in Neuseeland (IVL) bei der Beantragung der elektronischen Reisegenehmigung oder des Besuchervisums. Die Abgabe wird dauern, solange die ETA gültig ist.

Reisende, welche die IVL bezahlen müssen

Die meisten Reisenden, die nach Neuseeland reisen, tun dies für weniger als 12 Monate. Diese müssen die neue Abgabe zahlen, insbesondere dann, wenn sie:

  • Reisende aus Ländern sind, in denen die Befreiung von der Visumpflicht besteht, einschließlich derer aus Deutschland
  • Kreuzfahrtpassagiere sind, unabhängig von der Nationalität

Ausnahmen von der Internationalen Tourismus- und Tourismusabgabe

Reisende, die sich in Neuseeland aufhalten, sind von der Tourismusabgabe befreit, wenn sie einer der folgenden Kategorien entsprechen:

  • Neuseeländische Bürger
  • Ständige Einwohner Neuseelands
  • Australische Staatsbürger
  • Australische ständige Einwohner
  • Staatsangehörige der pazifischen Inselländer
  • Reisende mit Geschäftsvisum und APEC-Geschäftsreisekarten
  • Flug- und Schiffsbesatzungen
  • Reisende im Transit
  • Reisende, die Transit in die Antarktis reisen
  • Reisende, die aus militärischen, medizinischen, diplomatischen und humanitären Gründen nach Neuseeland einreisen
  • Regionale Saisonarbeitskräfte